Rechtsprechung
   SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16730
SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04 (https://dejure.org/2006,16730)
SG Leipzig, Entscheidung vom 08.06.2006 - S 8 KR 646/04 (https://dejure.org/2006,16730)
SG Leipzig, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - S 8 KR 646/04 (https://dejure.org/2006,16730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung einer Kostenpflicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss als Voraussetzung der Kostenübernahme für eine Krampfaderbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen; Anspruchsvoraussetzungen für eine Krankenbehandlung nach § 27 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Fünftes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Kostentragungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung bei der CHIVA-Methode

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 28/95

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Übernehme - Erstattung - Kosten -

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Der Schwerpunkt der Prüfung wird damit auf den tatsächlichen Verbreitungsgrad verlagert, weil es nicht Sinn eines Gerichtsverfahrens sein kann, die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft voranzutreiben oder in wissenschaftlichen Auseinandersetzungen Position zu beziehen (wie hier: BSG, Urteil vom 16.09.1997, Az: 1 RK 28/95).

    Im Übrigen käme es im Gegensatz zum vorliegenden Fall auf eine Verbreitung nur dann an, wenn eine rechtswidrige Untätigkeit zu bejahen oder zu unterstellen wäre (BSGE 81, 54 (66 f.)).

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Dadurch wird zugleich der Umfang der den Versicherten geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (wie hier: BSGE 86, 54 (56)).

    Ein Systemmangel (vgl. dazu: BSGE 86, 54 (60 f.)) läge nur dann vor, wenn die Entscheidung des Bundesausschusses trotz Erfüllung der für die Überprüfung einer neuen Behandlungsmethode notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen unterblieben oder verzögert worden wäre (vgl. dazu: BSG, NZS 2003, 206 (208)).

  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Das Fehlen einer positiven Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses über den therapeutischen Nutzen sowie die medizinische Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der für die Klägerin beantragten Behandlungsmethode schließt eine Kostenerstattung - bzw. wie hier: eine Kostenübernahme - mithin aus (vgl. auch bspw.: BSG, in: NZS 2003, 206 ff.).

    Ein Systemmangel (vgl. dazu: BSGE 86, 54 (60 f.)) läge nur dann vor, wenn die Entscheidung des Bundesausschusses trotz Erfüllung der für die Überprüfung einer neuen Behandlungsmethode notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen unterblieben oder verzögert worden wäre (vgl. dazu: BSG, NZS 2003, 206 (208)).

  • BSG, 03.04.2001 - B 1 KR 22/00 R

    Gesetzliche Krankenversicherung - intracytoplasmatische Spermainjektion (ICSI) -

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Darunter versteht die Rechtsprechung ein medizinisches Vorgehen, dem ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zu Grunde liegt, das es von anderen Therapieverfahren unterscheidet und seine systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (BSGE 88, 51 (60)).
  • BSG, 05.07.1995 - 1 RK 6/95

    Leistungspflicht der Krankenkassen bei Drogensubstitution für Heroinabhängige,

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Die gesetzlichen Krankenkassen sind jedoch für Heilverfahren, deren generelle Wirksamkeit statistisch nicht nachgewiesen ist, grundsätzlich nicht leistungspflichtig (BSGE 76, 194 (199)).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 54/94

    Rechtswidrigkeit von Honorarkürzungsbescheiden

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Nach der Konzeption des Gesetzes hat das Gericht somit nicht darüber zu entscheiden, ob eine medizinische Behandlungsmethode anerkennungswürdig und im Einzelfall auch erfolgversprechend ist (wie hier: BSGE 76, 149 ff.).
  • LSG Thüringen, 06.06.2005 - L 6 KR 132/03

    CHIVA-Methode keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Leipzig, 08.06.2006 - S 8 KR 646/04
    Die Möglichkeit, einzelne ärztliche Leistungen nach EBM-Ä abrechnen zu können, genügt insofern nicht (wie hier: LSG Thüringen, Urteil vom 06.06.2005, Az: L 6 KR 132/03).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht